Quelle: Wikipedia User ThorstenS

Ein Ausfuhrkennzeichen wird zum Export von deutschen Kraftfahrzeugen ins Ausland benötigt.

Es hat gewissen Ähnlichkeiten mit einem Kurzzeitkennzeichen, zum Beispiel den Aufbau ist bis auf die rote Farbe gleich.

Allerdings werden an den Ausfuhrkennzeichenbenutzer mehr Anforderungen gestellt. Er muss nämlich nicht nur einen Haftpflicht-Versicherungsschutz sondern auch eine HU und AU nachweisen können.

Ein weitaus größer Unterschied ist die Gültigkeitsdauer eines Ausfuhrkennzeichens. Wobei Kurzzeitkennzeichen meistens nur 5 Tage gültig sind, kann man ein Ausfuhrkennzeichen für 14 Tage bis zu einem Jahr beantragen. Ab 3 Monaten Gültigkeit des Kennzeichens, muss für das Auto allerdings Kraftfahrzeugsteuer gezahlt werden.