Das deutsche Kurzzeitkennzeichen wird für Überführungsfahrten, TÜV- oder Probe-Fahrten genutzt.
Es ist fünf Tage gültig und hat einige Besonderheiten:
Bevor man ein Kurzzeitkennzeichen beantragen kann benötigt man zuerst eine gültige Versicherung für das KFZ mit mindestens fünf Tagen Versicherungsschutz. Dies wir meist mit eine elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer, kurz eVB-Nummer, verifiziert.
Das Kennzeichen muss nicht zurückgebracht werden, da es nur bist zu einem bestimmten Datum (gelbes Feld) gültig ist.
Es wir keine Abgas- (AU) und Hauptuntersuchung (HU) voraus gesetzt. Auch eine die Regelungen für die Umweltplakette müssen nicht berücksichtigt werden.
Das Kurzzeitkennzeichen wird in den meisten EU-Ländern akzeptiert, ist aber ein nationales Kennzeichen und deshalb sollte man zur Sicherheit für Auslandsüberführungen das Ausfuhrkennzeichen oder die “grüne Karte” nutzen.
Der Aufbau:
Auf der linken Seite befindet sich kein blauer Streifen, wie bei einem Euro-Kennzeichen, das das Kurzzeitkennzeichen ein nationales deutsches Kennzeichen ist.
Links daneben im Bereich für die Unterscheidungszeichen befinden sich wieder 2-3 Buchstaben, für den Zulassungsbezirk und daneben nur eine Plakette für die Zulassungsstelle.
Im rechten Teil befindet sich die Erkennungsnummer, beginnend mit eine 03 oder 04 und drei weiteren Ziffern.
Nun zum auffälligsten Teil. Der gelbe Bereich:
Die drei Zeilen geben das Ablaufdatum des Nummernschildes an. In diesem Fall der 9.März.2004. Nach diesem Datum, darf das Kurzzeitkennzeichen an keine KFZ mehr genutzt werden.
